Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.
Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.

Corona-Pandemie

Erliegen des Vereinslebens aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona-Pandemie)

 

Im Dezember 2019 trat in China erstmals eine neuartige Viruserkrankung auf, die sich bereits im Januar 2020 zur Epidemie entwickelt, sich rasch weltweit verbreitete und im März 2020 zur Pandemie erklärt wurde. Bereits Ende Januar 2020 trat der erste Erkrankungsfall in Deutschland auf.*

 

Im März 2020 wurden Kindertagesstätten sowie Schulen geschlossen und Großveranstaltungen verboten. Kurz darauf wurden gemäß der Corona-Verordnung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, Kirchen, Synagogen, Moscheen, Kultur- und Bildungseinrichtungen geschlossen und Ausgangsbeschränkungen angeordnet.*

 

Anfang März 2020 teilte der Hundesportverband Rhein-Main auf seiner Internetseite mit, dass alle Prüfungen abgesagt werden. Die Vereine sollen sich bei den für sie zuständigen öffentlichen Stellen erkundigen, ob das Training weiterlaufen darf. Am 16.03.2020 erfolgt aufgrund der Vorgabe der Bundesländer die Mitteilung, dass der Übungsbetrieb einzustellen ist.

 

Noch am selben Tag hat der Vorstand die Mitglieder über die sofortige Einstellung jeglichen Übungsbetriebes informiert und zudem die für Sonntag, den 29.03.2020 geplante Mitgliederversammlung auf Sonntag, den 21.06.2020 verlegt.

 

Im Gegensatz zu einer Ausgangssperre wurden in Hessen lediglich eine Ausgangsbeschränkung und Kontaktsperre verhängt. Dies ermöglicht es uns, uns weiterhin vor Ort um das Vereinsgelände/Vereinsheim zu kümmern.

 

Am 20.04.2020 wird die Bundesregierung das weitere Vorgehen in der Krise bekanntgeben. Danach wird der Vorstand über die Absage/Verschiebung der bereits geplanten Termine informieren. (Stand 05.04.2020)

 

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier verkündete am 15.04.2020 das bei der Videokonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbarte weitere Vorgehen im Rahmen der Corona-Pandemie.

 

Bereits ab Montag, 20.04.2020 dürfen kleinere Einzelhandelsgeschäfte, Kraftfahrzeug- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive öffnen. Die Schulen werden ab Montag, 27.04.2020 für Abschlussklassen geöffnet. Kitas allerdings bleiben weiterhin geschlossen, die Notbetreuung jedoch wird ausgeweitet. Von Restaurants und Gaststätten darf man sich weiterhin nur beliefern lassen oder die Ware selbst abholen. Auch Eisdielenbetreibern ist es nun möglich zu liefern oder Eis "to go" anzubieten. Erst am Montag, 04.05.2020 dürfen Friseur- und Hundesalons wieder geöffnet werden. Bis dahin wird auch die Kontaktsperre aufrecht erhalten. Größere Veranstaltungen bleiben bis 31.08.2020 verboten.**

 

Alle anderen Einschränkungen bestehen unverändert fort. Aus diesem Grund bleibt den Vereinen der Sportbetrieb weiterhin untersagt.** (Stand 16.04.2020)

 

Seit 27.04.2020 besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften, Banken sowie der Post die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (Maske). Die Kontaktbeschränkungen sowie Abstandsregeln bleiben trotzdem bestehen.

 

Ab 01.05.2020 dürfen sich Gläubige aller Religionen wieder versammeln. Alten- und Pflegeheime dürfen ab 04.05.2020 wieder besucht werden. Dies alles jedoch nur unter Auflagen wie beispielsweise der Abstandsregelung. (Stand 30.04.2020)

 

Aufgrund der wieder steigenden Erkrankungszahlen wurden die Corona-Maßnahmen bereits im Herbst 2020 leider wieder verschärft, Anfang November 2020 wurde ein Teil-Lockdown ausgerufen.

 

Im Dezember 2020 wurde der erneute Lockdown angeordnet. Einzelhandelsgeschäfte (außer Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Drogerien, Getränkemärkte oder Geschäfte für Tierbedarf) mussten wieder schließen. Dies gilt auch Friseursalons und Kosmetikstudios etc. Kontaktbeschränkungen wurden weiter ausgebaut, es dürfen sich lediglich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen. Diese starken Einschränkungen galten auch für Weihnachten. Für Silvester gab es ein Versammlungsverbot, Feuerwerk durfte nicht stattfinden.

 

Gaststätten mussten wieder schließen, lediglich die Lieferung oder Abholung von Speisen und Getränken sind erlaubt.

 

Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Zudem besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf belebten Straßen und Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Für kurze Zeit bestand im Kreis Groß-Gerau eine nächtliche Ausgangssperre, die jedoch nach nur wenigen Tagen wieder aufgehoben wurde. Alkohol darf in der Öffentlichkeit nicht zu sich genommen werden.

 

Die Schulen blieben geschlossen. In den KITAs gibt es lediglich eine Notbetreuung.

 

Gottesdienste sind zwar erlaubt, allerdings nur, wenn der Abstand von 1,50 Meter zwischen den Gottesdienstbesuchern eingehalten werden kann. Gesang ist verboten.

 

Im Profisport dürfen die Wettkämpfe fortgesetzt werden.

 

Im Amateur- und Freizeitsport dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig auf dem Sportgelände aufhalten und trainieren; Wettbewerbe dürfen nicht stattfinden.

 

Kinos, Theater und andere Kulturstätten wurden wieder geschlossen (Stand 09.01.2021)

 

*Quelle: Wikipedia

**Quelle: Hessische Landesregierung, www.hessen.de

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