1. Vorsitzender
Der 1. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne des BGB § 26. Er ist zeichnungsberechtigt für alle Beschlussfassungen und die Bankkonten. (§ 13 der Satzung).
Er ist Ansprechpartner in allen Belangen für sämtliche Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und Mitglieder.
- Vertretung des Vereins nach außen – gerichtlich und außergerichtlich
- Repräsentation des Vereins
- Terminierung und Vorbereitung von Vorstandssitzungen
- Terminierung und Vorbereitung von Mitgliederversammlungen
- Vereinsbericht bei der Mitgliederversammlung
- Leitung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, sofern kein anderer Versammlungsleiter bestimmt wurde
- Jahresbericht an der Mitgliederversammlung
- Überwachung der Durchführung von Vereinsbeschlüssen
- Ausführen von Vereinsbeschlüssen
- Verwaltung des Vereinsvermögens – in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart
- Durchsicht aller Vereinsunterlagen
- Ehrung von Mitgliedern
- Teilnahme an Sitzungen (Verband, Vereinsring etc.)
- Organisation von Vereinsprüfungen/Wettkämpfen – in Zusammenarbeit mit dem Übungswart/den Übungsleitern
- Überreichen der Siegerurkunden bei Sportveranstaltungen
- Organisation von Seminaren – in Zusammenarbeit mit dem Übungswart/den Übungsleitern
- Überwachung der Ausführung von Arbeitsstunden bzw. der Leistung von Ausgleichszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden
- Ausgabe und Rückgabe der Torschlüssel zur Boxengasse
- Verwaltung der Boxen
- Beantragung von Leistungsurkunden
- Überwachung des Getränkebestandes
- Organisation Einkauf
- Konzepte zur Gestaltung und Entwicklung der Vereinsarbeit
- Zeitplankoordination aller Vereinstermine
2. Vorsitzender
Der 2. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne des BGB § 26. Er ist zeichnungsberechtigt für alle Beschlussfassungen. (§ 13 der Satzung). Er ist neben dem 1.
Vorsitzenden Ansprechpartner in allen Belangen für sämtliche Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und Mitglieder.
- Übernahme der Aufgagen des ersten Vorsitzenden bei dessen Verhinderung
- Überprüfung und Aktualisierung der Versicherungen des Vereins
Kassenwart
Der Kassenwart ist verantwortlich für die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Überwachung der Geldgeschäfte. Er ist zeichnungsberichtigt für die
Bankkonten.
- Einziehung und Kontrolle der Mitgliedsbeiträge
- Mahnung bei Nichtbezahlen der Mitgliedsbeiträge
- Mahnung bei Nichtbezahlung ausstehender Ausgleichszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden
- Vorbereitung der Buchführung und Weiterleitung an den Steuerberater
- Führung des Kassenbuches
- Vorlage der Unterlagen zur Kassenprüfung
- Finanzbericht bei der Mitgliederversammlung
- Verwaltung und Koordination aller finanziellen Vorgänge
- Beobachtung der finanziellen Entwicklung
- Kontrolle und Durchführung von Abrechnungen aller Vereinsveranstaltungen
- Bezahlung der Forderungen von Verbänden
- Kontrolle und Bezahlung von Rechnungen
Schriftführer
Der Schriftführer ist verantwortlich für Mitgliederverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation von Vereinsprüfungen. Er ist
zeichnungsberechtigt für die Beschlussfassungen.
- Verfassen, Organisieren und Archivieren des gesamten Schriftverkehrs
- Führung des Protokolls bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
- Mitglieder- und Adressverwaltung
- Information des Verbandes über Mitgliederbewegung
- Gestaltung des Internetauftritts
- Information der Presse
- Erstellung und Versendung der Info-Mails
- Führen der Aktivenliste nach Angaben des Übungswartes
- Administrative Arbeiten bei Vereinsprüfungen (siehe Leitfaden)
- Erstellung und Aktualisierung der Vereinsordnungen
Übungswart/Übungsleiter
Der Übungswart (Vorstandsmitglied) ist das Bindeglied zwischen Übungsleitern und Vorstand bzw. zwischen Hundeführern und Übungsleitern und/oder
Vorstand.
Aufgaben des Übungswartes
Festlegung und Gewährleistung der Übungsstunden:
- Trainingstage und -zeiten (Gesamtvorstand) festlegen
- Sorge tragen, dass Übungsleiter zur Verfügung stehen und die Übungsstunde abhalten, ggf. für Ersatz sorgen
- Ansprechpartner für die Übungsleiter
- Ansprechpartner für die Hundeführer
- Führung der Aktivenliste (Meldung der Aktiven an den Schriftführer)
- Teilnahme an den Vorstandssitzungen
- Bericht bezüglich Übungsbetrieb und sportlichen Aktivitäten an der Mitgliederversammlung
Aufgaben der Übungsleiter (kein Vorstand)
Gewährleistung der Übungsstunden und des Ablaufs
- Eingangstor öffnen
- Vereinsheim öffnen
- Hundeführer zum Auf-/ und Abbau der ggf. benötigten Geräte einteilen
- Trainingsreihenfolge festlegen
- Leitung und Überwachung der Ausbildung der Hunde
- Sicherstellung der Anwendung aktueller und tierschutzgerechter Trainingsmethoden
Kassenprüfer (kein Vorstand)
- Überprüfung der Bargeldgeschäfte und Barbelege
- Prüfung der Kosten, insbesondere der korrekten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
- Prüfung des ordnungsgemäßen Eingangs der Mitgliedsbeiträge
- Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins
- Prüfung des Vereinsvermögens
- Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Buchführungsvorschriften
- Empfehlung der Entlastung des Vorstandes