Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.
Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.

Aufgabenordnung Vorstand

1. Vorsitzender

Der 1. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne des BGB § 26. Er ist zeichnungsberechtigt für alle Beschlussfassungen und die Bankkonten. (§ 13 der Satzung). Er ist Ansprechpartner in allen Belangen für sämtliche Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und Mitglieder.

 

  • Vertretung des Vereins nach außen – gerichtlich und außergerichtlich
  • Repräsentation des Vereins
  • Terminierung und Vorbereitung von Vorstandssitzungen
  • Terminierung und Vorbereitung von Mitgliederversammlungen
  • Vereinsbericht bei der Mitgliederversammlung
  • Leitung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, sofern kein anderer Versammlungsleiter bestimmt wurde
  • Jahresbericht an der Mitgliederversammlung
  • Überwachung der Durchführung von Vereinsbeschlüssen
  • Ausführen von Vereinsbeschlüssen
  • Verwaltung des Vereinsvermögens – in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart
  • Durchsicht aller Vereinsunterlagen
  • Ehrung von Mitgliedern
  • Teilnahme an Sitzungen (Verband, Vereinsring etc.)
  • Organisation von Vereinsprüfungen/Wettkämpfen – in Zusammenarbeit mit dem Übungswart/den Übungsleitern
  • Überreichen der Siegerurkunden bei Sportveranstaltungen
  • Organisation von Seminaren – in Zusammenarbeit mit dem Übungswart/den Übungsleitern
  • Überwachung der Ausführung von Arbeitsstunden bzw. der Leistung von Ausgleichszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden
  • Ausgabe und Rückgabe der Torschlüssel zur Boxengasse
  • Verwaltung der Boxen
  • Beantragung von Leistungsurkunden
  • Überwachung des Getränkebestandes
  • Organisation Einkauf
  • Konzepte zur Gestaltung und Entwicklung der Vereinsarbeit
  • Zeitplankoordination aller Vereinstermine

 

 

2. Vorsitzender

Der 2. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne des BGB § 26. Er ist zeichnungsberechtigt für alle Beschlussfassungen. (§ 13 der Satzung). Er ist neben dem 1. Vorsitzenden Ansprechpartner in allen Belangen für sämtliche Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und Mitglieder.

 

  • Übernahme der Aufgagen des ersten Vorsitzenden bei dessen Verhinderung
  • Überprüfung und Aktualisierung der Versicherungen des Vereins

 

 

 

Kassenwart

Der Kassenwart ist verantwortlich für die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Überwachung der Geldgeschäfte. Er ist zeichnungsberichtigt für die Bankkonten.

 

  • Einziehung und Kontrolle der Mitgliedsbeiträge
  • Mahnung bei Nichtbezahlen der Mitgliedsbeiträge
  • Mahnung bei Nichtbezahlung ausstehender Ausgleichszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden
  • Vorbereitung der Buchführung und Weiterleitung an den Steuerberater
  • Führung des Kassenbuches
  • Vorlage der Unterlagen zur Kassenprüfung
  • Finanzbericht bei der Mitgliederversammlung
  • Verwaltung und Koordination aller finanziellen Vorgänge
  • Beobachtung der finanziellen Entwicklung
  • Kontrolle und Durchführung von Abrechnungen aller Vereinsveranstaltungen
  • Bezahlung der Forderungen von Verbänden
  • Kontrolle und Bezahlung von Rechnungen

 

 

Schriftführer

Der Schriftführer ist verantwortlich für Mitgliederverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation von Vereinsprüfungen. Er ist zeichnungsberechtigt für die Beschlussfassungen.

 

  • Verfassen, Organisieren und Archivieren des gesamten Schriftverkehrs
  • Führung des Protokolls bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
  • Mitglieder- und Adressverwaltung
  • Information des Verbandes über Mitgliederbewegung
  • Gestaltung des Internetauftritts
  • Information der Presse
  • Erstellung und Versendung der Info-Mails
  • Führen der Aktivenliste nach Angaben des Übungswartes
  • Administrative Arbeiten bei Vereinsprüfungen (siehe Leitfaden)
  • Erstellung und Aktualisierung der Vereinsordnungen

 

 

Übungswart/Übungsleiter

Der Übungswart (Vorstandsmitglied) ist das Bindeglied zwischen Übungsleitern und Vorstand bzw. zwischen Hundeführern und Übungsleitern und/oder Vorstand.

 

Aufgaben des Übungswartes

Festlegung und Gewährleistung der Übungsstunden:

  • Trainingstage und -zeiten (Gesamtvorstand) festlegen
  • Sorge tragen, dass Übungsleiter zur Verfügung stehen und die Übungsstunde abhalten, ggf. für Ersatz sorgen
  • Ansprechpartner für die Übungsleiter
  • Ansprechpartner für die Hundeführer
  • Führung der Aktivenliste (Meldung der Aktiven an den Schriftführer)
  • Teilnahme an den Vorstandssitzungen
  • Bericht bezüglich Übungsbetrieb und sportlichen Aktivitäten an der Mitgliederversammlung

 

Aufgaben der Übungsleiter (kein Vorstand)

Gewährleistung der Übungsstunden und des Ablaufs

  • Eingangstor öffnen
  • Vereinsheim öffnen
  • Hundeführer zum Auf-/ und Abbau der ggf. benötigten Geräte einteilen
  • Trainingsreihenfolge festlegen
  • Leitung und Überwachung der Ausbildung der Hunde
  • Sicherstellung der Anwendung aktueller und tierschutzgerechter Trainingsmethoden

 

 

Kassenprüfer (kein Vorstand)

  • Überprüfung der Bargeldgeschäfte und Barbelege
  • Prüfung der Kosten, insbesondere der korrekten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
  • Prüfung des ordnungsgemäßen Eingangs der Mitgliedsbeiträge
  • Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins
  • Prüfung des Vereinsvermögens
  • Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Buchführungsvorschriften
  • Empfehlung der Entlastung des Vorstandes
Aufgabenordnung
Aufgabenordnung.pdf
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Stand 13.03.2020

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