Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.
Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.

Datenschutzklausel

Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) auf.

 

Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Vorstandsmitglieder des Vereins sind im Rahmen geltender Beschlüsse des Vorstandes befugt personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich und alleine für Vereinszwecke auf privaten passwortgeschützten PC zu verarbeiten. Das Mitglied stimmt dieser Art und Weise der Verarbeitung durch seine Mitgliedschaft im Verein zu. Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich durch schriftlichen Widerruf an den Vorstand.

 

Als Mitglied des Hundesportverband Rhein-Main (HSVRM), Deutscher Hundesportverband (dhv), Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und Federation Cynologique Internationale (FCI) ist der Verein verpflichtet seine Mitglieder an den HSVRM und die Kreisgruppe 1 (KG1) des HSVRM im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Geburtsdatum und Adresse. Im Rahmen von Wettkämpfen werden zudem Platzierungen übermittelt.

 

Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z. B. Vorstandsmitgliedern) werden ggf. zusätzliche Daten (Funktion im Verein) übermittelt.

 

Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt.

 

Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs.1 lit. b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder den Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist in Textform an den Vorstand des GSV Raunheim zu stellen.

 

Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig in Hessen ist dafür der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611/14080, Fax: 0611/1408-900, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

 

Der Verein informiert über Print- und Telemedien sowie soziale Medien und auf seiner Homepage gsv-raunheim.de regelmäßig über besondere Ereignisse. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt unverzüglich den Hundesportverband Rhein-Main (HSVRM), Deutscher Hundesportverband (dhv), Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), Federation Cynologique Internationale (FCI) von dem Widerspruch des Mitglieds.

 

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Neuaufnahme von Mitgliedern (Name und Adresse) am „schwarzen Brett“ des Vereins bekannt.

 

Mit Eintritt in den Verein erkenne ich die Datenschutzklausel an.

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