Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.
Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.

Gebrauchshundesport (nach IGP)

Wer die Vielfalt liebt und die Abwechslung sucht findet im Gebrauchshundesport die ideale Sportart.

 

Im GHS kann der Hund alle seine Talente einsetzen. Die Fährtenarbeit dient der geistigen Auslastung und ist die natürlichste Art einen Hund zu beschäftigen. In der Unterordnung kommt es auf die Zusammenarbeit zwischen Hund und Hundeführer an. Hier wird der natürliche Wunsch des Hundes eine Aufgabe zu erfüllen befriedigt. Im Schutzdienst schließlich kann er seinen Jagd- und Beutetrieb ausleben.

 

Seit mehr als 100 Jahren schon wird Gebrauchshundesport betrieben. Bereits 1906 fand der erste Schutzhundewettbewerb (SchH) statt. Daraus wurde die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG), später erfolgte die Umbenennung in die nun geläufige Bezeichnung Gebrauchshundesport (GHS). Die Prüfungen werden nach den Regeln der Internationalen Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IPO) abgenommen. Am 01.01.2019 ist die neue Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IGP) in Kraft getreten.

 

Der Gebrauchshundesport entwickelte sich aus dem Diensthundewesen.

 

Zu den Gebrauchshunden zählen Deutscher Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler, Riesenschnauzer, Hovawart, Airedale Terrier, Bouvier des Flandres und Belgischer Schäferhund.

 

Wenn man sich und/oder seinem Hund die Teilnahme an einer kompletten Prüfung nach IGP nicht zumuten möchte, kann man auch in nur einer der Sparten (FPr, UPr, SPr) antreten. Hierfür erhält man jedoch keines der Ausbildungskennzeichen (IGP-1, IGP-2, IGP-3).

 

Selbstverständlich kann man diesen Sport – ggf. mit Einschränkungen – mit jedem Hund ausüben.

 

Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen im Gebrauchshundesport ist die erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung. Das Mindestalter des Hundes beträgt zwischen 18 Monaten und 20 Monaten (IGP-1 bis IGP-3).

 

Gebrauchshundesport ist in drei Abteilungen (A, B, C) mit je drei Prüfungsstufen (IGP-1, IGP-2, IGP-3) untergliedert:

 

Abteilung A:                 Fährtenarbeit

Abteilung B:                 Unterordnung

Abteilung C:                 Schutzdienst

 

Allgemeines:

Vor Beginn der Prüfung wird der Hund einer Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterzogen. Hierbei werden die Tätowiernummern bzw. Chipnummern abgelesen, wobei der Hund Berührungen tolerieren muss. Beim Wesenstest ein neutrales, selbstsicheres und aufmerksames Verhalten des Hundes gefordert. Zum Ausschluss führen u. a. aggressives, scheues, schreckhaftes, unsicheres und bissiges Verhalten. Während des gesamten Prüfungsablaufs beobachtet der Leistungsrichter den Hund auf diese Eigenschaften hin.

 

Zeigt sich der Hund bei der Überprüfung der Schussgleichgültigkeit schussscheu (steht ängstlich auf, läuft zum Hundeführer, irrt panisch herum) scheidet er sofort aus der Prüfung aus.

 

Gesprungen wird über eine 1,00 m hohe Hürde. Die zu überwindende Schrägwand ist 1,80 m hoch.

 

Je nach Prüfungsstufe und Weg, der beim Bringen genutzt werden muss, weisen die Bringhölzer verschiedene Gewichte auf. Beim Bringen auf ebener Erde wiegt das Bringholz in der IGP-1 650 g, in der IGP-2 1000 g und in der IGP-3 2000 g. Beim Bringen über eine Hürde bzw. Schrägwand beträgt das Gewicht des Bringholzes in jeder Leistungsstufe 650 g.

 

Das Ablegen unter Ablenkung erfolgt während das jeweils andere Team die Unterordnung vorführt, somit befinden sich in Abteilung B (Unterordnung) immer zwei Teams zur selben Zeit auf dem Übungsplatz.

 

Fährtenarbeit

 

IGP-1:

Die Fährte wird vom Hundeführer selbst gelegt. Sie beträgt mindestens 300 Schritte und besteht aus drei Schenkeln sowie zwei Winkeln. Drei dem Hundeführer gehörende Gegenstände werden ausgelegt. Die Wartezeit zwischen Legen und Absuchen der Fährte beträgt mindestens 20 Minuten. Das Team hat 15 Minuten Zeit, die Fährte auszuarbeiten.

 

IGP-2:

Die Fährte wird von einer anderen Person (Fremdfährte) gelegt. Sie beträgt mindestens 400 Schritte und besteht aus drei Schenkeln sowie zwei Winkeln. Es werden drei Gegenstände ausgelegt. Die Wartezeit zwischen Legen und Absuchen der Fährte beträgt mindestens 30 Minuten. Das Team hat 15 Minuten Zeit, die Fährte auszuarbeiten.

 

IGP-3:

Die Fährte wird von einer anderen Person (Fremdfährte) gelegt. Sie beträgt mindestens 600 Schritte und besteht aus fünf Schenkeln sowie vier Winkeln. Es werden drei Gegenstände ausgelegt. Die Wartezeit zwischen Legen und Absuchen der Fährte beträgt mindestens 60 Minuten. Das Team hat 20 Minuten Zeit, die Fährte auszuarbeiten.

 

Unterordnung

 

IGP-1:

Die Unterordnung der Stufe IGP-1 umfasst acht Übungen. Diese sind Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen (aus dem Schritt), Bringen eines Apportels auf ebener Erde sowie über eine Hürde (1,00 m), Klettersprung über eine Schrägwand (1,80 m), Voraussenden mit Hinlegen und Ablegen unter Ablenkung.

 

IGP-2:

Die Unterordnung der Stufe IGP-2 umfasst neun Übungen. Diese sind Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen (aus dem Schritt), Steh aus dem Schritt mit Abholen, Bringen eines Apportels auf ebener Erde sowie je über eine Hürde (1,00 m) und eine Schrägwand (1,80 m), Voraussenden mit Hinlegen und Ablegen unter Ablenkung.

 

IGP-3:

Die Unterordnung der Stufe IGP-3 umfasst neun Übungen. Diese sind Freifolge, Sitz aus der Bewegung sowie Ablegen in Verbindung mit Herankommen (aus dem Laufschritt), Steh aus dem Laufschritt mit Heranrufen, Bringen eines Apportels auf ebener Erde sowie je über eine Hürde (1,00 m) und eine Schrägwand (1,80 m), Voraussenden mit Hinlegen und Ablegen unter Ablenkung.

 

Schutzdienst:

 

IGP-1:

Beim Schutzdienst der IGP-1 sind fünf Übungen zu absolvieren. Im Einzelnen sind dies Revieren nach dem Helfer, Stellen und Verbellen, Verhinderung eines Fluchtversuchs des Helfers, Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase, Angriff auf den Hund aus der Bewegung

 

IGP-2:

Beim Schutzdienst der IGP-2 sind sieben Übungen zu absolvieren. Im Einzelnen sind dies Revieren nach dem Helfer, Stellen und Verbellen, Verhinderung eines Fluchtversuchs des Helfers. Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase, Rückentransport, Angriff auf den Hund aus der Bewegung, Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase.

 

IGP-3:

Beim Schutzdienst der IGP-3 sind acht Übungen zu absolvieren. Im Einzelnen sind dies Revieren nach dem Helfer, Stellen und Verbellen, Verhinderung eines Fluchtversuchs des Helfers. Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase, Rückentransport, Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport, Angriff auf den Hund aus der Bewegung, Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase.KAL/DAG

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