Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.
Gebrauchs- und SchutzhundeVerein Raunheim e. V.

Platzordnung

Während der Übungsstunden ist den Anordnungen des Übungswartes bzw. der jeweiligen Übungsleiter Folge zu leisten. Bei deren Abwesenheit sind die Anordnungen eines anwesenden Vorstandsmitgliedes zu befolgen.

 

Zur Gewährung eines reibungslosen Miteinanders bittet der Vorstand um die Beachtung und Einhaltung folgender Punkte:

 

1. Bitte haltet das Vereinsheim und das Vereinsgelände sauber

 

2. Bitte unterstützt die ehrenamtlich Tätigen und bringt Euch beim Thekendienst und bei der Rein- sowie Instandhaltung von Vereinsheim und ‑gelände ein.

 

3. Hunde mit Krankheitszeichen (Husten, Durchfall, Erbrechen, Mattigkeit etc.) oder Hunde, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, sind vom Vereinsgelände fernzuhalten. Wir bitten darum erkrankte Hunde nicht in unmittelbarer Nähe des Vereinsgeländes auszuführen.

 

4. Das Betreten des Vereinsgeländes ist nur vollständig geimpften Hunden mit gültiger Hundehaftpflichtversicherung gestattet. Auf Verlangen des Vorstandes sind Belege vorzuzeigen. Hundeführer haften für durch ihre Hunde entstandene Schäden

 

5. Löst sich der Hund auf dem Übungsgelände, ist der Kot umgehend zu beseitigen. Urin ist sofort mit Wasser zu neutralisieren.

 

6. Läufige Hündinnen dürfen erst am Ende der Übungsstunde am Übungsbetrieb teilnehmen.

 

7. Bitte hinterlasst den Platz in ordnungsgemäßem Zustand. Wurden Trainingsgeräte aufgebaut oder verändert, müssen diese vor dem Ende der Übungsstunde wieder ab- bzw. rückgebaut werden.

 

8. Entsprechend des Tierschutzgesetzes ist die Verwendung (auch das bloße Anlegen) von Elektroimpulsgeräten oder Attrappen solcher Geräte auf dem gesamten Übungsgelände untersagt. Auch der Einsatz anderer aversiver Hilfsmittel ist verboten.

 

9. Hunde (ausgenommen hiervon sind aggressiv auffallende Tiere) dürfen sich angeleint auf dem Vereinsgelände (hierzu zählen insbesondere das Vereinsheim und der überdachte Vorplatz) aufhalten.

 

10. Die Übungszeiten sind im Schaukasten vor dem Vereinsgelände ersichtlich. Die Übungsreihenfolge wird vom Übungsleiter festgelegt.

 

11. Bei Nutzung des Platzes und des Vereinsgeländes außerhalb der Übungsstunde gelten oben aufgeführte Bestimmungen.

 

12. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die die Trainings- und Übungsangebote des Vereins auf dem Übungsplatz im jeweiligen Geschäftsjahr nutzen und/oder einen Torschlüssel zur Boxengasse besitzen. Dabei ist es unerheblich in welchem Umfang diese Nutzung erfolgt.

 

13. Ansprechpartner in Ausbildungsfragen sind der Übungswart bzw. die jeweiligen Übungsleiter. In allen anderen Angelegenheiten sind der 1. Vorsitzende bzw. sein Vertreter Ansprechpartner.

 

Der Vorstand des GSV Raunheim e. V.

Platzordnung
Platzordnung.pdf
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Aktualisiert am 18.02.2020

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