Mitglied
Ehegatte/Lebenspartner eines Mitgliedes
Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Ehrenmitglied
(durch Beschluss der Mitgliederversammlung)
60,00 €
30,00 €
0,00 €
0,00 €
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zahlbar bis 15.02. des Geschäftsjahres.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitglied
Ehegatte/Lebenspartner eines Mitgliedes
Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
30,00 €
15,00 €
0,00 €
Die Aufnahmegebühr wird bei Antragstellung fällig.