Die Schlüssel- und Nutzungsordnung des Gebrauchs- und Schutzhundevereins regelt die Voraussetzungen zum Erhalt eines Vereinsschlüssels und die bestimmungsgemäße Nutzung von Vereinsheim, Vereinsgelände inklusive der Einrichtungen und der Schlüssel. Hierbei handelt es sich um Schlüssel zum Vereinsgelände, zur Boxengasse, zum Vereinsheim, zum Heizungsraum sowie zum Postfach.
Schlüsselordnung
Die ausgehändigten Schlüssel sind mit Sorgfalt zu verwahren. Der Verlust des Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden und Schadenersatz zu leisten. Die Vervielfältigung der Schlüssel sowie die Weitergabe an Dritte sind untersagt. Die Schlüssel sind Eigentum des Vereins.
Folgende Personenkreise erhalten – ggf. auf Antrag – einen Schlüssel:
Vorstandsmitglieder
Übungsleiter*innen
Vereinsmitglieder (über 18 Jahre)
Volljährige Vereinsmitglieder können auf Antrag beim Vorstand per Vorstandsbeschluss einen Torschlüssel zur Boxengasse erhalten. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt eines Torschlüssels zur Boxengasse. Der Erhalt des Schlüssels ist zu quittieren und es ist eine Kaution zu hinterlegen.
Auf Vorschlag des Vorstandes können volljährige Vereinsmitglieder einen Schlüssel zum Vereinsgelände (Haupttor) und zum Vereinsheim erhalten. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt eines Schlüssels für das Vereinsgelände (Haupttor) und/oder zum Vereinsheim. Der Erhalt des Schlüssels ist zu quittieren.
Nutzungsordnung
Vereinsmitglieder und auswärtige Hundeführer*innen haben das Recht an den angebotenen Übungsstunden teilzunehmen. Während der Übungsstunden ist den Anordnungen des*der Übungswartes*wartin/Übungsleiters*leiterin Folge zu leisten. Jeder*jede Hundesportler*in verpflichtet sich zur Einhaltung der Platzordnung. Dies gilt auch für die Nutzung des Übungsplatzes außerhalb der Übungsstunden.
Vereinsmitgliedern ist die Nutzung des Übungsplatzes außerhalb der Übungsstunden unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Diese Mitglieder müssen im Besitz eines Torschlüssels zur Boxengasse sein. Hierdurch sind sie automatisch aktive Mitglieder und somit zur Ableistung von Arbeitsstunden oder einer entsprechenden Ausgleichszahlung verpflichtet (§ 4, Absatz 3 der Vereinssatzung).
Während der Nutzung des Übungsplatzes außerhalb der Übungsstunden ist Schutzdienst verboten. Zum Training dürfen sich maximal zwei Vereinsmitglieder treffen, die beide je einen eigenen Schlüssel besitzen. Unbefugten (Mitglieder ohne eigenen Torschlüssel zur Boxengasse) und Nichtmitgliedern ist das Betreten des Vereinsgeländes außerhalb der Übungsstunden untersagt.
Das gesamte Vereinsgeländes ist in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sich die Hunde nicht auf dem Vereinsgelände lösen. Die Einrichtung und die Übungsgeräte sind pfleglich zu behandeln.
Das Betreten des Vereinsgeländes ist nur vollständig geimpften Hunden mit gültiger Hundehaftpflichtversicherung gestattet. Auf Verlangen des Vorstandes sind Belege vorzuzeigen. Hundeführer haften für durch ihre Hunde entstandene Schäden.
Hunde mit Krankheitszeichen (Husten, Durchfall, Erbrechen, Mattigkeit etc.) oder Hunde, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, sind vom Vereinsgelände fernzuhalten. Wir bitten darum, erkrankte Hunde nicht in unmittelbarer Nähe des Vereinsgeländes auszuführen.
Personen, die sich nicht an Satzung und/oder Platzordnung halten oder sich unsportlich verhalten, können von dem*der Übungswart*in/Übungsleiter*in oder jedem anderen anwesenden Vorstandsmitglied sofort des Geländes verwiesen werden.
Während der Übungsstunden erfolgt der Getränkeausschank im Vereinsheim. Das Mitbringen eigener Getränke ist verboten.
Mitgliedern und Nichtmitgliedern ist es möglich das Vereinsheim/Vereinsgelände (ohne Übungsplatz) für private Feiern zu buchen. Für Vereinsmitglieder ist die Nutzung mietfrei. Getränke müssen vom Verein gekauft werden. Alles Weitere regelt der Vertrag über die zeitweise Nutzung der Räumlichkeiten des GSV Raunheim e. V.
Stand 17.02.2024